Hygienekonzept der KV Heidelberg e.V., Stand 04. Dezember 2021

Die Regelungen gelten für Freizeit- und Sportkegler sowie für Zuschauer gleichermaßen.

 

1. In der Basisstufe des dreistufigen Warnsystems der Corona Verordnung BW dürfen nur
Geimpfte, Genesene und Getestete mit entsprechenden Bescheinigungen die Halle betreten,
sofern sie asymptomatisch sind. Die Testung kann durch einen negativen Antigen-Test, der
nicht älter als 24 Stunden sein darf, oder durch einen negativen PCR-Test, der nicht älter als 48
Stunden sein darf, nachgewiesen werden.
Nach Auslösung der Warnstufe II gelten folgende Regelungen für das 
Training und den Wettkampf in Sporthallen, sowie der Besuch von Sportveranstaltungen:

Hier gilt für alle Sportler, ehrenamtliche Trainer und Zuschauer die 2G+ Regelung (nur Geimpfte und Genesene, die zusätzlich einen gültigen Antigen-Test haben, dürfen anwesend sein).
Ausgenommen von der 2G+ Regelung sind:

  • Geimpfte mit abgeschlossener Grundimmunisierung, wenn seit der letzten erforderlichen Einzelimpfung nicht mehr als 6 Monate vergangen sind (neu).
  • Geimpfte, die bereits ihre Auffrischungsimpfung (Booster) bekommen haben.
  • Genesene, deren Infektion nachweislich maximal 6 Monate zurückliegt.
  • Der Impfnachweis muss in digitaler Form vorliegen. Der gelbe Impfausweis oder eine schriftliche Bescheinigung des Hausarztes reichen nicht mehr aus. 

2. Mit Betreten der Kegelhalle sind medizinisch zugelassene Mund-Nase-Bedeckungen zu tragen.
Von der Maskenpflicht befreiten Personen wird der Zutritt zur Halle aus Gründen der
räumlichen Gegebenheiten nicht gewährt.
Auf der Bahnanlage besteht die Maskenpflicht nur für die Spielerinnen/Spieler nicht.
Der Mindestabstand von 1,5 Meter ist einzuhalten.

3. Die Anwesenheit muss dokumentiert werden. Entweder durch Eintrag in eine aufliegende Liste
oder einchecken mit der Corona-App.

4. Heim- und Gastmannschaft stehen unterschiedliche Umkleide- bzw. Duschräume zur
Verfügung.

5. Die aufgelegten Kugeln sind nach jedem abgeschlossenen Durchgang durch die Spielerin, den
Spieler mit den vorhandenen Materialien zu desinfizieren.
Nach Möglichkeit sollen eigene Kugeln genutzt werden. Diese dürfen innerhalb der eigenen
Mannschaft an die nachfolgenden Spielerinnen/Spieler weitergereicht werden.

6. Im Sanitärbereich ist darauf zu achten, dass der 1,5-Meter-Abstand eingehalten wird.

7. Der Spielleiter/die Spielleiterin der Heimmannschaft ist für die Einhaltung des
Hygienekonzepts verantwortlich und damit weisungsberechtigt. Sie sind insbesondere zur
Überprüfung der vorzulegenden Test-, Impf- oder Genesenennachweise verpflichtet. Hierzu
können sie sich durch von Ihnen beauftragten Hilfspersonen unterstützen lassen.
Für die Zeit des Wettkampfes wird ihr/ihm das Hausrecht übertragen.

Hans-J. Knauer -   Volker Pfeiffer -     Michaela Kirchgessner
Vorstand              Vereinssportwart   Vereinsdamenwartin